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Channel: Mobbing – Team Dr. Blind Salzburg/Wien. Arbeitspsychologie & Digitalisierung – Evaluierung psych. Belastungen – Berufsberatung -BGF
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Mobbing als Körperverletzung – neues OGH-Urteil – Schmerzensgeldansprüche

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 Die österreichischen Gesetze kennen den Begriff Mob­bing nicht, als Resultat richterli­cher Urteilsfindung hat er aber ins Rechtssystem Einzug ge­halten. So sprach der OGH einer vom Arbeitgeber massiv unter Druck gesetzten Buchhalterin Schmerzengeld zu. In einer frü­heren Entscheidung hielt das Höchstgericht fest, dass der Ar­beitgeber schadenersatzpflichtig wird, wenn er Mobbing unter Mitarbeitern nicht verhindert. Ar­beitsrechtsexperte Andreas Tin­hofer von der Wiener Rechtsan­waltskanzlei Mosati rät deshalb Dienstgebern, „sich darauf einzu­stellen, dass sie bei Mobbing zur Verantwortung gezogen werden“.  Für die gesundheitlichen Folgen – posttraumatische Belastungsstö­rung und Burn-out-Symptomatik – erkannte der OGH ihr 5900 Euro Schmerzengeld zu. Damit ist erstmals explizit festgestellt wor­den, dass Mobbing eine Körper­verletzung sein kann. Bei nachweisbaren gesundheitlichen Beschwerden kann auch das Dienstverhältnis begünstigt been­det werden.  Im zweiten Fall ging es um einen Tankwagenreiniger, der sich handgreiflichen Übergriffen eines Kollegen ausgesetzt sah. Der Arbeitgeber schaffte es wo­chenlang nicht, den Konflikt zu schlichten. Das Mobbing-Opfer erklärte seinen vorzeitigen Aus­tritt – laut OGH zu recht. „Ich kann mich als Chef nicht zurück­lehnen und sagen, macht euch das selbst aus“, so Tinhofer. „Pas­sivität wird dem Arbeitgeber als Pflichtverletzung zugerechnet.“



AschG-Novelle – Evaluierungs- und Maßnahmenpflicht bzgl. psychischer Belastungen für Betriebe ab 2013

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Sozialpartnereinigung zum ArbeitnehmerInnenschutz kann spürbare Verbesserungen gegen Burnout und psychische Erkrankungen bringen.

Aktuell: Seminar-Special 

Download Medienbeitrag: Evaluierung psychischer Belastungen

Wien (OTS) – “Mehr Arbeits- und Organisationspsycholog/innen in den Betrieben, eine systematische Erfassung von Stressoren und psychischen Belastungen der Arbeit: Im künftigen ArbeitnehmerInnenschutzgesetz haben die Sozialpartner einen wichtigen Meilenstein im Kampf gegen psychische Belastungen am Arbeitsplatz gesetzt”, sagt Alice Kundtner, Leiterin des Sozialbereichs der
Arbeiterkammer. In dieser Woche haben sich die Sozialpartner einvernehmlich auf bedeutsame Verbesserungen im ArbeitnehmerInnenschutz geeinigt. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz,
das Arbeitsinspektionsgesetz und die arbeitsmedizinische Ausbildungsverordnung werden novelliert. “Es lohnt sich für alle,wenn dieser Entwurf der Sozialpartner so durchkommt, wie er jetzt geplant ist”, so Kundtner. Für die Betriebe, weil sie weniger Kosten durch lange Krankenstände und reduzierter Leistungsfähigkeit haben.Für die Beschäftigten, weil sie vor Schmerz und Leid bewahrt werden,
gesund in der Arbeit bleiben können und Gesundheit Teil ihrer Lebensqualität ist. Für die Sozialversicherung, weil gesunde Menschen die Ausgaben der Sozialversicherung reduzieren.

Kern der Neuerungen, die ab 2013 wirksam werden sollen, ist die Erweiterung der Evaluierungsverpflichtung. Es kommt eine klare und eindeutige Verpflichtung psychische Belastungen der Arbeit zu erheben, zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zur psychischen Gesundheit der ArbeitnehmerInnen festzulegen und umzusetzen. Zur Unterstützung der Arbeitgeber bei der Evaluierung psychischer Belastungen müssen dafür fachkundige Personen insbesondere Arbeits-
und OrganisationspsychologInnen eingesetzt werden.

Weitere inhaltliche Neuerungen sind:
Künftig haben Arbeitgeber im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht auch explizit auf die Integrität und Würde der bei ihnen arbeitenden Menschen zu achten. Die Aufgaben der Arbeitsinspektion werden um den Schutz der
Integrität und Würde der ArbeitnehmerInnen erweitert. Die Ausbildungsdauer zur ArbeitsmedizinerIn wird um 30 Stunden auf 390 Stunden erhöht, um mehr Kenntnisse über altersgerechte Arbeitsplätze zu vermitteln und über Grundlagen der Arbeits- und Organisationspsychologie besser Bescheid zu wissen. Bei der Evaluierung psychischer Belastungen haben sich die Sozialpartner zudem darauf geeinigt, Aktivitäten zur praxisgerechten Umsetzung zu setzen. Die Betriebe sollen durch Informationen und Beratung unterstützt werden.

“Die AK hat seit Jahren darauf hingewiesen: Burnout und stressbedingte seelische Erkrankungen sind die neuen Krankmacher am Arbeitsplatz. Mit den gesetzlichen Neuerungen ist uns ein wichtiger
Teilerfolg für die Beschäftigten gelungen”, sagt Kundtner. Es ist mittlerweile anerkannt, dass psychische Erkrankungen als Folge von Arbeitsbelastungen auf dem Vormarsch sind. Mit den jetzt
vereinbarten Verbesserungen trägt der ArbeitnehmerInnenschutz ein Stück zeitgemäßer den Anforderungen der modernen Arbeitswelt Rechnung.
Internationale Studien zeigen auf, dass in Europa zwischen 50 und 60 Prozent der krankheitsbedingten Arbeitsausfälle in der einen oder anderen Form auf Stress in der Arbeit zurückzuführen sind. Die
dadurch bedingte Verringerung der Arbeitsleistung und -produktivität führt zu negativen gesamtwirtschaftlichen Kosten von bis zu 3,3 Milliarden Euro. Je nachdem ob neben den direkten medizinischen und betrieblichen Kosten auch noch eine Bewertung des Verlusts an
Wertschöpfung und der Einschränkung der Produktivität vorgenommen
wird.

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Mobbingurteil – Dienstgeber haftet

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Es gibt -neuerdings- wieder ein Mobbingurteil,demgemäß eine Dienstgeberhaftung in einem konkreten Fall festgestellt wurde. Geklagt hatte ein Mann, der in einem Re­habzentrum arbeitete. Er übte  verschiedene Tätigkeiten aus, zuletzt war er ……….                                      

Hausarbeiter und Portier. Doch der Mann fühlte sich von seinen Kollegen schlecht be­handelt. Beschimpfungen, Computermani­pulationen und weitere Schikanen sollen an der Tagesordnung
gewe­sen sein. Den Grund ortete das Mobbingopfer darin, dass er im Gegensatz zu
seinen Kollegen keinen Alkohol trank. Bei Feiern war der Mann unerwünscht. Der
Alkohol schien in dem Rehabilitationszen­trum aber auch während der Arbeit eine
Rol­le zu spielen. Als der Mann das einmal dem Verwaltungsleiter des Betriebs
sagte, veran­lasste dieser eine Prüfung: Dabei wurden lee­re Flaschen gefunden.
Wer konkret Alkohol während der Arbeit trank, konnte nicht er­mittelt werden.
Der Gemobbte suchte so­dann im Spätsommer 2008 den Werkmeister auf, der für die
Diensteinteilung zuständig war. Der Mitarbeiter erzählte, er könne nicht mehr
schlafen, weil er in der Arbeit schika­niert werde. Darauf teilte der
Werkmeister den Mann für Arbeiten ein, die er entweder allein oder mit einem
Kollegen, mit dem er sich gut verstand, ausüben konnte.
Der Mann sah sich
aber wegen des Kli­mas am Arbeitsplatz im September 2008 ver­anlasst, ein E-Mail
an den Verwaltungsleiter zu schreiben. Darin schilderte er sein schwe­res
Vorleben, das „aus sechs Pflegeplätzen bestand“, und seine Schussvertäubung,
de­retwegen er Hörgeräte tragen müsse. Aber „in keinem Betrieb habe ich solche
Intrigen – hinterhältige Aktionen – erlebt“, schrieb
der Mann, der um eine Versetzung bat.
„Schwein,
Kameradensau, Verräter!“

Im Herbst kam es zu
zwei Besprechungen im Betrieb, an dem neben dem Mobbingopfer u. a. auch der
Verwaltungsleiter und der Werkmeister teilnahmen. Dabei sagte man dem Mann, dass
es keine Möglichkeit für einen Arbeitsplatzwechsel gebe. Man werde sich aber um
eine Mediation bemühen, da die Situation zwischen den Hausarbeitern anders nicht
mehr lösbar sei, hieß es im No­vember. Die Mediation fand jedoch nie statt.
Begründet wurde dies damit, dass der ange­fragte Mediator erst im Jänner 2009
einen Termin frei habe. Zu Beginn dieses Jahres ging der betroffene Mann aber
bereits in den Krankenstand. Denn das Mobbing hatte
sich verschärft. Die Mitarbeiter bekamen Wind davon, dass der Mann den
Verwaltungsleiter über die Zustände informiert hatte. Deswe­gen hatte der
Betrieb begonnen, vermehrt Al­koholkontrollen durchzuführen. Die Kolle­gen
rächten sich: Als „Schwein, Kameraden­sau, Verräter, und A . . .“ wurde das
Mob­bingopfer bezeichnet. Wenn der Gemobbte als Portier arbeitete, wurde er nie
abgelöst und konnte keine Pause machen.
Ein Jahr war der Mann in
Krankenstand. Akute Kreuzschmerzen und ein Ausschlag, der auf Stress sowie auf
die Medikamente und Spritzen zurückzuführen sei, würde ihn arbeitsunfähig
machen, erklärte der Mann. Schließlich trat er aus dem Arbeitsverhältnis aus und
ging in Pension. Im nun folgenden Prozess klagte der
Mann rund 7000 Euro von seinem Ex-Arbeitgeber ein. Darin enthalten waren unter
anderem 5000 Euro Verdienst­entgang, tausend Euro Schmerzengeld sowie Kosten für
Ärzte. Die beiden ersten Instan­zen, das Landes- und das Oberlandesgericht Graz,
wiesen die Klage ab. Der Arbeitgeber habe immer angemessen reagiert.
Der
Oberste Gerichtshof (OGH) sah die Sache anders : Die Richter betonten, dass den
Arbeitgeber die Fürsorgepflicht für seine Mit­arbeiter treffe und er schnell
handeln müsse, wenn er von Mobbing erfährt. Ansons­ten mache sich der
Arbeitgeber schadenersatzpflichtig. Bis hin zum Angebot der Mediation habe sich
der Betrieb korrekt verhalten, mein­ten die Höchstrichter (9 Ob A 131/ 11x) . Doch diese
Mediation hätte man wegen der Brisanz nicht erst fürs kom­mende Jahr ansetzen
dürfen, erklärten die Richter. Daher erhalte der Ar­beitnehmer Schadenersatz,
sofern seine Erkrankung tatsächlich auf das Mobbing zurückzuführen ist. Ob dies
der Fall ist, müssen nun aber noch die Unterinstanzen klären.
Gemobbte Ostdeutsche klagte erfolgreich

Schadenersatzansprüche könnten bei Mob­bing nicht nur auf das
Gleichbehandlungs­recht, sondern auch auf das allgemeine Scha­denersatzrecht
gestützt werden, erklärt Gert­Peter Reissner, Professor für Arbeits- und
So­zialrecht an der Uni Innsbruck. Dadurch sind höhere Klagssummen möglich, weil
man die Summe nicht bloß am immateriellen, son­dern am tatsächlichen Schaden
bemessen kann. Reissner verweist gegenüber der „Pres­se“ auch auf einen Fall aus
dem Vorjahr, in dem eine Frau ihre Ersatzansprüche durch­setzt habe: Sie ist in
einem Kärntner Betrieb wegen ihrer Herkunft aus Ostdeutschland ge­mobbt
worden (9 Ob A 132/10t)


Arbeitsinspektion und Evaluierung

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Wie das Arbeitsinspektorat die Evaluierung psychischer Belastungen unterstützt und detailliert überprüft erfährt man in praxisorientierter Darstellung hier.


Arbeitspsychologische Standards einer Evaluierung

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Was sind wesentliche arbeitspsychologische Standards einer ASchG-konformen (Erst-) Evaluierung psychischer Belastungen? Ein Überblick.


Stressreport/Arbeitsplatzevaluierung – Interview Dr.Blind in Servus TV

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Download: Stressreport2012

Termin- und Leistungsdruck in Deutschland häufiger als im Durchschnitt der 27 EU-Länder

43 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland sind überzeugt, dass ihr Arbeitsstress in den vergangenen zwei Jahren zugenommen hat. 19 Prozent fühlen sich überfordert. Das geht aus dem Stressreport Deutschland 2012″ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hervor, der am Dienstag in Berlin vorgelegt wurde. Für die Studie wurden bundesweit fast 18.000 Arbeitnehmer zu psychischen Anforderungen, Belastungen und Stressfolgen ihres Arbeitsalltags befragt.

Danach sind Termin- und Leistungsdruck in Deutschland häufiger als im Durchschnitt der 27 EU-Länder: Jeder zweite Befragte (52

Prozent) gibt das an. Knapp 60 Prozent der Befragten fühlen sich durch die

gleichzeitige Erledigung verschiedener Aufgaben belastet. Für 35 Prozent ist die

Arbeitswoche länger als 40 Stunden. 26 Prozent klagen darüber, dass sie keine

Pausen machen können. Insgesamt 64 Prozent arbeiten auch samstags, 38 Prozent an

Sonn- und Feiertagen.

Die Hoffnung auf eine – von der IG Metall seit langem geforderte – Anti-Stress-Verordnung dürfte

aber erst einmal unerfüllt bleiben: Arbeitgeber und Deutscher Gewerkschaftsbund

(DGB) sind sich an diesem Punkt nicht einig. Deshalb fällt die geplante

gemeinsame Erklärung von Bundesarbeitsministerium, DGB und dem

Arbeitgeberverband BDA zum verbesserten Schutz der psychischen Gesundheit am

Arbeitsplatz aus.

Die deutsche Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) appellierte gleichwohl an die

Verantwortung der Unternehmen. “Stress bei der Arbeit kann vorkommen, aber nicht

dauerhaft. Und er darf auch nicht krank machen. Der Stress-Report zeigt, wo die

Probleme besonders groß sind, aber auch, was man dagegen tun kann. Ich will dem

chronischen Stress den Kampf ansagen und erwarte, dass die Betriebe mitziehen”,

sagte sie der “Bild”-Zeitung.


Neues Merkblatt zur Evaluierung

Arbeitsplatzevaluierung – neue Infos der Arbeitsinspektion

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Evaluation psychischer BelastungenFür die Umsetzung der neuen ASchG-Novelle gibt es nun aktuelle gesetzesbezogene Informationen des Arbeitsinspektorats
“Mit der ASchG-Novelle (BGBl. I Nr. 118/2012), die am 1.1.2013 in Kraft getreten ist,

  • werden Arbeitspsycholog/innen ausdrücklich als „sonstige geeignete Fachleute” genannt, die von den Arbeitgeber/innen auch mit der Arbeitsplatzevaluierung beauftragt werden können und
  • wird die Wichtigkeit der psychischen Gesundheit und der Prävention arbeitsbedingter psychischer Belastungen stärker betont.

Zu den Neuerungen im ASchG hinsichtlich Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen wurde vom BMASK in Zusammenarbeit mit der WKÖ und der Industriellenvereinigung (IV) ein Merkblatt für Betriebe veröffentlicht.

1. Überblick über die Änderungen im ASchG per 1.1.2013 samt Erläuterungen …  weiterlesen



Neuigkeiten zum ASCHG 2013

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Evaluierung psychischer BelastungenDas per 1.1.2013 erneuerte ASCHG verspricht einen umsetzungsfreudigen Herbst.

In diesem Zusammenhang ist das aktuell in Überarbeitung erschienene Manual der Arbeitsinspektion zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen von hoher Bedeutung.

Weitere Infos


Reminder: Psychologische Fachenquete zu Social Media

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Fachenquete
„Social Media – Licht und Schatten aus psychologischer Sicht“
21. September 2015,  10:00 – 14:15 Uhr
Bundesministerium für Finanzen
Dr.-Peter-Quantschnigg-Saal
Hintere Zollamtsstraße 2b, 1030 Wien

 

Internet und Social Media bestimmen heute für die meisten Menschen, egal ob jung oder alt, den Alltag und bringen Änderungen unserer Kommunikations- und Informationsgewohnheiten mit sich. Vor allem Kinder und Jugendliche wachsen als „digital natives“ mit den Sozialen Medien auf und profitieren von den Vorteilen, sind aber schädlichen Phänomenen wie Sexting, Happy Slapping und Cybermobbing oftmals hilflos ausgesetzt. Auch ErzieherInnen und Eltern stehen vor der Herausforderung, mit einer für ihre Kinder selbstverständlichen digitalen Welt konfrontiert zu sein, deren Sprache sie teils nicht verstehen und zu der sie keinen Zutritt haben oder haben wollen.

Wie beurteilt die Psychologie Chancen und Nutzen aber auch Risiken von Sozialen Medien? Wie können PädagogInnen, ErzieherInnen und Eltern die Kinder vor den negativen Einflüssen schützen und wie können Kinder durch Internet und Soziale Medien gezielt gefördert werden? Und welche rechtlichen Grundlagen gelten in der virtuellen Welt?

Die Fachenquete widmet sich der Psychologie hinter den Sozialen Medien, um Kinderund Jugend- sowie GesundheitsexpertInnen in diesem für sie oftmals ungewohnten Gebiet Hintergrundwissen und Handlungsanleitungen zur Verfügung zu stellen.

 

Das Programm finden Sie im Anhang.

Die Anmeldung zur Fachenquete ist möglich unter:


2.Öst. Mobbingkongress – 28./29.10.2016

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2. Österreichischer Mobbingkongress

28. – 29. Oktober 2016 Stadthalle Wels

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe KollegInnen!

höflich möchten wir auf den Kongress im Herbst mit Schwerpunkt „INTERVENTIONEN“ hinweisen und freuen uns auf Ihr Kommen. Wir sind bemüht die Veranstaltung gemäß den Fort- und Weiterbildungsrichtlinien der Berufgruppen anerkennen zu lassen.

Anmeldung unter: www.mobbing-kongress.at


Diebstahl am Arbeitsplatz: psychologische Aspekte – Interview mit Dr.Blind

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Die Plattform kununu behandelt in ihrem Blogbeitrag das Thema „Diebstahl am Arbeitsplatz“ samt zugehörigem Interview mit Dr. C. Blind. Ganzen Artikel auf kununu lesen

EAWOP-Tagung – 05/2018 Call for Papers

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19th Eawop Congress / 8th-11th May 2019 / Turin, ITALY #ABSTRACT SUBMISSION MAY 2018 Abstract Submission Opens SEPTEMBER 2018 Abstract Submission Closes JANUARY 2019 Abstract Acceptances   REGISTRATION JULY 2018 Registration Opens FEBRUARY 2019 Early Registration Closes MAY 2019 Online Registration Closes Weitere Infos

Terminaviso: Tag der Psychologie

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Am Samstag, den 17. November 2018, lädt der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) auch in diesem Jahr wieder ins Wiener Rathaus, um beim „Tag der Psychologie“ die verschiedensten Aspekte der Psychologie einem interessierten Publikum zu präsentieren. Zwischen 10 und 17 Uhr werden PsychologInnen auch heuer wieder kostenlos Hunderte BesucherInnen über das vielfältige Leistungsangebot der Psychologie in Vorträgen, Workshops,Ständen… informieren. […]

Arbeitsplätze evaluieren mit EVALOG

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In Österreich arbeiten ca. 720.00 Menschen in Kleinstbetrieben bis zu 9 Beschäftigten. Die AUVA hat aktuell ein neues Evaluierungstool für ebendiese Kleinstbetriebe herausgebracht – EVALOG. Hintergrund Um den gesetzlichen Anforderungen zur Umsetzung des ASchG zu entsprechen, besteht  insbesondere für Kleinstbetriebe (bzw. auch für Einzelarbeitsplätze in größeren Organisationen, die sich nicht anderen, übergeordneten Tätigkeitsgruppen zuordnen lassen) […]

Symposium:  „Sexuelle Belästigung und Nachstellung am Arbeitsplatz“

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Herbstsymposium 2019 – 21. und 22. November, Berlin Thema: „Sexuelle Belästigung und Nachstellung am Arbeitsplatz“ Sexuelle Übergriffe und Stalking (Nachstellung) am Arbeitsplatz sind hochaktuelle und immer noch tabuisierte Themen, wie bspw. die „#MeToo-Debatte” belegt. Werden Vorfälle von sexuellen Übergriffen und Stalking berichtet, werden diese nach wie vor verharmlost und die Glaubwürdigkeit in Frage gestellt. Bei den […]

Tag der psychischen Gesundheit

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Heute ist der internationale Tag der psychischen Gesundheit. Ein zusätzlicher Anlass, sich über die psychische Gesundheit in Österreich Gedanken zu machen, denn: Österreich hat zwar eines der besten Gesundheitssysteme der Welt – bei der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen haben wir aber noch großen Aufholbedarf! Aus diesem Grund hat der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen http://www.boep.or.at/ […]
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